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   LAG Hamm, 26.09.1996 - 8 Sa 162/96   

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https://dejure.org/1996,6809
LAG Hamm, 26.09.1996 - 8 Sa 162/96 (https://dejure.org/1996,6809)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26.09.1996 - 8 Sa 162/96 (https://dejure.org/1996,6809)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26. September 1996 - 8 Sa 162/96 (https://dejure.org/1996,6809)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitsverhältnis; Willkürkontrolle; Unternehmerische Entscheidung; Umwandlung einer Vollzeitstelle; Halbtagsstelle; Arbeitsorganisation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    KSchG § 2
    Änderungskündigung: Umwandlung einer Vollzeitstelle in zwei Halbtagstellen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 26.09.1996 - 8 Sa 162/96
    Auch bei Ablehnung des Änderungsangebots durch den Arbeitnehmer ist nicht auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern auf das Änderungsangebot und seine soziale Rechtfertigung abzustellen (BAG, Urteil vom 19.05.1993 - 2 AZR 584/92 - AP Nr. 31 zu § 2 KSchG 1969 = DB 1993, 1879).

    Entsprechendes gilt für den Arbeitsplatz in einem Produktionsbetrieb, wenn zur Bedienung einer Maschine das gleichzeitige Tätigwerden zweier Personen erforderlich ist oder schließlich beim parallelen Einsatz von Arbeitnehmern im Service-Bereich (vgl. BAG, Urteil vom 19.05.1993 - 2 AZR 584/92 - AP Nr. 31 zu § 2 KSchG 1969 = DB 1993, 1879).

  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 478/95

    Kündigungsschutzgesetz; betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung von

    Auszug aus LAG Hamm, 26.09.1996 - 8 Sa 162/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine Kündigung aus innerbetrieblichen Gründen gerechtfertigt, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren innerbetrieblicher Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers entfällt (BAG, a.a.O.; ferner zuletzt BAG, Urteil vom 09.05.1996 - 2 AZR 438/95 - DB 1996, 2033; Urteil vom 26.08.1996 - 2 AZR 478/95 - DB 1996, 2083 - Presseinformation).

    Mit Rücksicht auf den unterschiedlichen Prüfungsmaßstab, welcher für die unternehmerische Entscheidung einerseits ("Willkürkontrolle") und die sich hieraus ergebenden Folgen für Bestand oder Inhalt des Arbeitsverhältnisses andererseits ("Dringlichkeit") gilt, bedarf es in Fällen der vorliegenden Art zunächst der exakten Erfassung der getroffenen Unternehmerentscheidung (so auch Preis, NZA 1995, 241 ff; Ascheid, Kündigungsschutzrecht, Rdz. 231 ff; BAG, Urteil vom 26.08.1996 - 2 AZR 478/95 - DB 1996, 2083 - Presseinformation).

  • BAG, 26.06.1986 - 2 AZR 522/85

    Kostenentscheidung: Teilunterliegen bei bezifferter Abfindung

    Auszug aus LAG Hamm, 26.09.1996 - 8 Sa 162/96
    Soweit die Klägerin in ihren Klageantrag die Formulierung aufgenommen hat, den Abfindungsbetrag "nicht unter 40.000,- DM" festzusetzen, ist hierin ein bezifferter Klageantrag zu sehen (vgl. BAG, Urteil vom 26.06.1986 - 2 AZR 522/85 - AP Nr. 3 zu § 10 KSchG 1969), so daß im Urteilstenor die förmliche Abweisung des weitergehenden Begehrens fehlt.
  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 438/95

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Umstellung der Vertriebsart

    Auszug aus LAG Hamm, 26.09.1996 - 8 Sa 162/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine Kündigung aus innerbetrieblichen Gründen gerechtfertigt, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren innerbetrieblicher Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers entfällt (BAG, a.a.O.; ferner zuletzt BAG, Urteil vom 09.05.1996 - 2 AZR 438/95 - DB 1996, 2033; Urteil vom 26.08.1996 - 2 AZR 478/95 - DB 1996, 2083 - Presseinformation).
  • BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84

    Betriebsbedingte Kündigung eines Hafeneinzelbetriebsarbeiters

    Auszug aus LAG Hamm, 26.09.1996 - 8 Sa 162/96
    allein kein Arbeitskräfteüberhang (vgl. BAG, Urteil vom 07.12.1978 - 2 AZR 155/77 - AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; Urteil vom 24.10.1979 - 2 AZR 940/77 - AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; Urteil vom 30.05.1985 - 2 AZR 321/84 - AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; KR-Etzel, § 1 KSchG Rdz. 528 m.w.N.).
  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 183/89

    Änderungskündigung - Dringlichkeit betrieblicher Erfordernisse

    Auszug aus LAG Hamm, 26.09.1996 - 8 Sa 162/96
    Mit dem Merkmal der "Dringlichkeit" wird auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verwiesen (BAG, Urteil vom 29.11.1990 - RzK I 5 a Nr. 4; Urteil vom 18.01.1990 - 2 AZR 183/89 - AP Nr. 27 zu § 2 KSchG 1969 = DB 1990, 1773; KR-Etzel, § 1 KSchG Rdz. 495 m.w.N.; Ascheid, Kündigungsschutzrecht, Rdz. 284), so daß unter diesem Gesichtspunkt die Prüfung erfolgt, ob die Kündigungsmaßnahme geeignet und erforderlich ist, die mit der unternehmerischen Entscheidung verfolgte Zielsetzung zu verwirklichen.
  • BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 212/85

    Betriebsbedingte

    Auszug aus LAG Hamm, 26.09.1996 - 8 Sa 162/96
    Ebensowenig wie der Ausspruch einer Kündigung selbst als unternehmerische Entscheidung angesehen werden kann, diese vielmehr allein das Mittel zur Anpassung des vorhandenen Arbeitskräftevolumens an den durch unternehmerische Organisationsentscheidungen veränderten Arbeitskräftebedarf darstellt (vgl. BAG, Urteil vom 20.02.1986 - 2 AZR 212/85 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 = DB 1986, 2236; KR-Etzel. § 1 KSchG Rdz. 492; Preis, NZA 1995, 241 ff), kann auch die Aufteilung von Vollzeitarbeitsplätzen in Teilzeitarbeitsplätze nicht per se und ohne Rücksicht auf die bestehende bzw. geplante Betriebsorganisation als unternehmerische Entscheidung angesehen werden, welche der gerichtlichen Kontrolle weitestgehend entzogen ist (mißverständlich Preis, a.a.O., 247 r. Sp.).
  • BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 317/86

    Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im

    Auszug aus LAG Hamm, 26.09.1996 - 8 Sa 162/96
    allein kein Arbeitskräfteüberhang (vgl. BAG, Urteil vom 07.12.1978 - 2 AZR 155/77 - AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; Urteil vom 24.10.1979 - 2 AZR 940/77 - AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; Urteil vom 30.05.1985 - 2 AZR 321/84 - AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; KR-Etzel, § 1 KSchG Rdz. 528 m.w.N.).
  • BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Innerbetriebliche Gründe -

    Auszug aus LAG Hamm, 26.09.1996 - 8 Sa 162/96
    allein kein Arbeitskräfteüberhang (vgl. BAG, Urteil vom 07.12.1978 - 2 AZR 155/77 - AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; Urteil vom 24.10.1979 - 2 AZR 940/77 - AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; Urteil vom 30.05.1985 - 2 AZR 321/84 - AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; KR-Etzel, § 1 KSchG Rdz. 528 m.w.N.).
  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88

    Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§

    Auszug aus LAG Hamm, 26.09.1996 - 8 Sa 162/96
    allein kein Arbeitskräfteüberhang (vgl. BAG, Urteil vom 07.12.1978 - 2 AZR 155/77 - AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; Urteil vom 24.10.1979 - 2 AZR 940/77 - AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; Urteil vom 30.05.1985 - 2 AZR 321/84 - AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; KR-Etzel, § 1 KSchG Rdz. 528 m.w.N.).
  • BAG, 24.10.1979 - 2 AZR 940/77

    Kündigungsschutz - Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast - Beweislast -

  • BAG, 14.06.1955 - 2 AZR 199/55

    Arbeitsverhältnis: Unzulässige Befristung, Kettenarbeitsverhältnis

  • BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 803/96

    Änderungskündigung: Umwandlung einer Vollzeitstelle in zwei Halbtagstellen;

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 26. September 1996 - 8 Sa 162/96 - im Kostenausspruch aufgehoben.
  • LAG Hamm, 28.11.2012 - 2 Sa 920/12
    Ob der Arbeitgeber dabei darlegen muss, wieso der Ausspruch der Kündigung, die auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit der bisherigen Vollzeitkraft gerichtet ist, durch dringende betriebliche Erfordernisse im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG bedingt ist, obwohl der Beschäftigungsbedarf als solcher nicht auf Dauer vollständig weggefallen ist (vgl. LAG Hamm, Urt. v. 26.09.1996 - 8 Sa 162/96, juris, zur Umwandlung einer Vollzeitstelle in zwei Halbzeitstellen keine unternehmerische Entscheidung und LAG Nürnberg, Urt. v. 23.02.2006 - 5 Sa 224/05, juris zur Umwandlung einer Teilzeitstelle in eine Vollzeitstelle), kann ebenfalls dahingestellt bleiben.
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